(1,5 facher Satz)
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
da für den Bereich der privatversicherten Patienten keine einheitlichen Tarifverträge existieren, hat sich innerhalb der Heilberufe bislang die Verfahrensweise bewährt, aktive therapeutische Maßnahmen mit dem 1,8 bis 2,3-fachen VdAK-Satz (gesetzliche Krankenkassen) zu berechnen. Diese Vorgehensweise wurde von mehreren Gerichten in der ersten und zweiten Instanz bestätigt.
Die Praxis ERGO VITA faktoriert bei Privatversicherten den 1,5 -fachen Satz der VdaK-Preise.
Privatversicherte erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung, die Sie auch zur Abklärung der Kostenübernahme durch Ihre private Krankenkasse (oder Beihilfestelle) einreichen können.
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